AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der marulio GmbH für Pauschalreisen

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1. Mit der Buchung bietet der Kunde der marulio GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) den 
Abschluss eines Pauschalreisevertrags verbindlich an. 
1.2. Die Buchung kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen. 
1.3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung schriftlich oder in 
Textform (z. B. E-Mail) bestätigt. 
1.4. Grundlage des Vertrags sind die Reiseausschreibung, diese AGB sowie die vorvertraglichen 
Informationspflichten gemäß Art. 250 §§ 1–3 EGBGB. 

2. Leistungen

2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung in 
Verbindung mit der Buchungsbestätigung. 
2.2. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. 
2.3. Bei Flusskreuzfahrten sind der Reederei zustehende Änderungen (z. B. Routenanpassungen 
aufgrund Wasserstand, Hafenbelegung, Schleusensperrungen oder Sicherheitsgründen) 
vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.

3. Bezahlung

3.1. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. 
3.2. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. 
3.3. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort 
fällig. 
3.4. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf die Reiseleistungen.

4. Preisänderungen nach Vertragsschluss

4.1. Der Veranstalter darf den Reisepreis erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss Beförderungskosten, Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkurse ändern (§ 651f BGB). 
4.2. Eine Erhöhung ist nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig und wird dem Kunden auf einem 
dauerhaften Datenträger mitgeteilt. 
4.3. Preiserhöhungen von mehr als 8 % berechtigen den Kunden zum Rücktritt oder zum 
Wechsel auf eine gleichwertige Reise. 

5. Leistungsänderungen

5.1. Geringfügige Änderungen der Reiseleistungen sind zulässig, sofern sie den 
Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. 
5.2. Wesentliche Änderungen berechtigen den Kunden, innerhalb einer vom Veranstalter  gesetzten Frist die Änderung anzunehmen, unentgeltlich zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist 
gegenüber dem Veranstalter zu erklären. 
6.2. Der Veranstalter kann folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigungen verlangen:

a) Badeurlaub (Eigenanreise & Flugreise): 

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 % 
  • 59–40 Tage: 35 %
  • 39–22 Tage: 50 %
  • 21–15 Tage: 70 %
  • 14–7 Tage: 80 %
  • ab 6 Tage / Nichtantritt: 90 %

b) Flusskreuzfahrten:

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 %
  • 89–60 Tage: 40 %
  • 59–30 Tage: 60 %
  • 29–15 Tage: 80 %
  • ab 14 Tage / Nichtantritt: 90 %

6.3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich 
geringerer Schaden entstanden ist. 
6.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 

7. Umbuchungen / Ersatzpersonen

7.1. Umbuchungswünsche können nach Möglichkeit berücksichtigt werden; hierfür fällt eine  Gebühr von 50 € pro Person an. 
7.2. Der Kunde kann bis Reisebeginn eine Ersatzperson stellen (§ 651e BGB). Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden bzw. der Ersatzperson. 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

8.1. Der Veranstalter kann die Reise absagen, wenn die im Vertrag genannte 
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt spätestens: 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen über 6 Tage, 7 Tage bei Reisen von 2–6 Tagen. 
8.2. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (z. B. Naturkatastrophen, politische  Unruhen, behördliche Maßnahmen) kann der Veranstalter vor oder während der Reise kündigen. 
8.3. Gezahlte Beträge werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Gewährleistung / Rechte des Kunden

9.1. Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen. 
9.2. Der Veranstalter hat für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und zumutbar ist. 
9.3. Wird die Reise erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisepreis mindern, Abhilfe verlangen oder den Vertrag kündigen (§ 651l BGB). 
9.4. Schadenersatzansprüche bestehen bei schuldhaft verursachten Schäden.

10. Haftung

10.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 
10.2. Bei Eigenanreise haftet der Veranstalter nicht für Risiken der An- und Abreise. 
10.3. Für Fremdleistungen (z. B. Sportangebote am Urlaubsort), die ausdrücklich als solche 
gekennzeichnet sind, haftet der Veranstalter nicht.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Störungen unverzüglich dem Veranstalter oder der 
Reiseleitung mitzuteilen. 
11.2. Der Kunde hat Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst zu beachten. 
11.3. Bei Kreuzfahrten können besondere Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen gelten.

12. Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Veranstalter zu informieren, wenn er Reiseunterlagen (z. B. Tickets, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der angegebenen Frist erhält.

13. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur 
Durchführung der Reise und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 
Weitergehende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

14. Streitbeilegung

Die marulio GmbH nimmt nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU ist unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

15. Gerichtsstand

Für Klagen des Kunden gegen den Veranstalter ist dessen Sitz Leverkusen maßgeblich. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Es gilt deutsches Recht, sofern zwingende europäische Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.

16. Veranstalter

marulio GmbH 
Gerhart-Hauptmann-Straße 49b, 51379 Leverkusen 
info@marulio.de 
+49 (0)2171 7766619